Z Austria zaczyna sie palenie glupa albo jak kto woli w kuja falenije
Für die Eintragung in die Ärzteliste ist auf Grundlage der Angaben in Ihrem Lebenslauf die Vorlage folgender Dokumente im Original erforderlich:
- Nachweis über das abgeschlossene Medizinstudium (in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
- EU-Konformitätsbescheinigung zur Grundausbildung (in Originalsprache und deutscher Übersetzung); ausstellende Behörde siehe Anhang
- Promotionsurkunde (bei Vorliegen)
- Certificate of Good Standing über die letzten 5 Jahre Ihrer ärztlichen Tätigkeit – lückenlos (laut Ihrem Lebenslauf also aus dem Kanton Zürich und aus Deutschland)
Für Deutschland: von der zuständigen Regierung im zuletzt gemeldeten Bundesland; (diese Bescheinigung muss jedenfalls enthalten, dass die Approbation aufrecht ist, und weder zurückgenommen oder entzogen noch zum Ruhen gebracht wurde.) Je nach Bundesland müssen Sie als Antragstellen bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer die berufsrechtliche Unbescholtenheitsbescheinigung einholen und diese an die Regierung weiterleiten! (Ausstellende Behörden siehe Anhang) - Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde (in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
- Allenfalls Heiratsurkunde (in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
- Gesundheitsattest (ausgestellt von einem in Österreich niedergelassenen Arzt für Allgemeinmedizin; Muster siehe Anhang)
- Polizeiliches Führungszeugnis (aus den Ländern, in welchen Sie in den letzten 5 Jahren gearbeitet oder gelebt haben sowie aus Ihrem „Herkunftsland“ (= Staatsbürgerschaft); demnach Schweiz, Deutschland und Polen (in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
- 2 Passfotos
- Fixe Dienstzusage (oder Dienstvertrag) des zukünftigen Arbeitgebers
- Stammdatenblatt (siehe Anhang)
Bitte senden Sie uns alle Dokumente vorab (einzeln beschriftet) per E-Mail zu.
Beachten Sie, dass das Certificate of Good Standing, das Gesundheitsattest sowie das polizeiliche Führungszeugnis beim Termin der Eintragung nicht älter als 3 Monate sein dürfen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
No i paragraf 22. Aby zostac wpisanym na liste lekarzy musze miec zgodnie z punktem 11 umkwe o prace albo przyrzeczenie. Szpital sie uparl ze dostane umowe jak bede lekarzem i argumenty leca : tak,wiemy ze izba lekarska wymaga umowy, ale kazdy z naszych lekarzy niemieckich sie z nimi dogadal ze dokumenty dostarczy pozniej. No ok. Ale ja nie jedtem lekarzem niemieckim.
Nikomu nie musielismy dawac umowy dopoki nie przyniosl papierkow.z izby a jak pan nie przyniesie paierkow.ze.jest Pan lekarzem w izbie.to umowy nie bedzie.
No to nie bedzie.